Die Rolle des Nach­lass­gerichts bei der Erb­schaft / Informations­pflichten und Rechte

16.9.2024
|
Erbrecht Finanzierung

Wird man immer als Erbe kontaktiert?

Nicht in jedem Fall werden Erben vom Nach­lass­gericht benach­richtigt. Eine Benach­richtigung erfolgt nur dann automatisch, wenn dem Nach­lass­gericht ein Testa­ment vorliegt, in dem man als Erbe genannt oder enterbt wurde. Liegt kein Testa­ment vor, gilt die gesetz­liche Erb­folge, und die Erben müssen sich eigen­ständig um die Angelegen­heiten des Nach­lasses kümmern. Nur wenn sich kein Erbe beim Gericht meldet, ermittelt das Nach­lass­gericht und kann gegebenen­falls einen Nach­lass­pfleger einsetzen.

Wann erhält man Post vom Nach­lass­gericht?

Sobald ein Testa­ment beim Nach­lass­gericht hinter­legt oder dort ein­gereicht wird, wird es vom Gericht eröffnet. In diesem Fall werden die im Testa­ment genannten Erben benach­richtigt. Das Nach­lass­gericht wird durch das Standes­amt über den Tod des Erb­lassers informiert und prüft, ob ein Testa­ment vor­handen ist. Sollte eines vor­liegen, muss das Nach­lass­gericht die Erb­regel­ungen über­prüfen und die ent­sprech­enden Erben infor­mieren. Ohne diese Benach­richti­gung erfahren testa­mentar­ische Erben möglicher­weise nichts von ihrer Erben­stellung.

Beispiel: Eine allein­stehende Frau bestimmt in ihrem Testa­ment einen Tier­schutz­verein als Allein­erben, ohne dies dem Verein mit­zu­teilen. Der Verein wird erst durch die Mit­teil­ung des Nach­lass­gerichts über das Testa­ment und seine Erb­ein­setz­ung infor­miert.

Wen informiert das Nach­lass­gericht?

Neben den im Testa­ment genannten Erben informiert das Nach­lass­gericht auch Personen, die auf­grund des Testa­ments enterbt wurden. Diese haben dann die Mög­lich­keit, das Testa­ment an­zu­fechten oder ihren Pflicht­teil geltend zu machen. Die Benach­richti­gung über die Testa­ments­eröff­nung enthält in der Regel folgende Infor­mationen:

  • Eröff­nungs­proto­koll
  • Kopie des Testa­ments
  • Hinweise zu den weiteren Schritten

Gibt es kein Testa­ment, werden gesetz­liche Erben nur dann benach­richtigt, wenn sich niemand als Erbe meldet. In diesem Fall ermittelt das Nach­lass­gericht die gesetz­lichen Erben oder be­auf­tragt einen Nach­lass­pfleger.

Wann müssen sich Erben selbst an das Nach­lass­gericht wenden?

Ohne Testa­ment gilt die gesetz­liche Erb­folge, und man muss häufig einen Erb­schein beim Nach­lass­gericht bean­tragen, um die Erben­stellung nach­zu­weisen. In diesem Fall ist es not­wendig, dass sich die Erben aktiv beim Nach­lass­gericht melden und gegebenen­falls auch Angaben zu Mit­erben machen.

Wichtig: Auch ohne schrift­liche Benach­richtig­ung durch das Nach­lass­gericht beginnt für gesetz­liche Erben die Frist zur Aus­schlag­ung des Erbes, sobald sie Kennt­nis vom Todes­fall erhalten. Ab diesem Zeit­punkt bleiben ihnen sechs Wochen, um zu ent­scheiden, ob sie das Erbe an­nehmen möchten. Viele glauben fälsch­licher­weise, dass sie auf eine Benach­richti­gung des Nach­lass­gerichts warten können, bevor sie das Erbe aus­schlagen – das ist jedoch nicht korrekt.

Wie lange dauert es, bis das Nach­lass­gericht sich meldet?

Die Dauer, bis das Nach­lass­gericht Erben kontak­tiert, vari­iert stark je nach Einzel­fall. Wenn dem Gericht alle erforder­lichen Infor­mationen wie Name und Adresse der Erben vor­liegen, dauert es in der Regel vier bis sechs Wochen nach der Testa­ments­eröff­nung. Manchmal kann es jedoch länger dauern, besonders wenn das Testa­ment unüber­sichtlich ist und die Erben erst er­mittelt werden müssen.

Gibt es kein Testa­ment und meldet sich kein Erbe, kann es auf­grund umfang­reicher Nach­forsch­ungen des Nach­lass­gerichts mehrere Monate dauern, bis gesetzliche Erben benach­richtigt werden. Wer weiß, dass er gesetz­licher Erbe sein könnte, sollte sich daher selbst an das Nach­lass­gericht wenden, um das Erbe an­zu­nehmen oder aus­zu­schlagen.

Wann tritt der Erb­fall ein?

Der Erb­fall tritt mit dem Tod des Erb­lassers ein. Das bedeutet: Auch ohne Benach­richti­gung über den Todes­fall oder die Erben­stell­ung wird man automatisch Erbe, sobald man entweder gesetz­licher Erbe ist oder in einem Testa­ment als Erbe bestimmt wurde. In dem Moment, in dem der Erb­lasser verstirbt, geht das Erbe auf die Erben über – unab­hängig davon, ob sie Kennt­nis vom Tod oder der Erb­schaft haben.

Wichtig: Die Frist zur Erb­aus­schlag­ung beträgt sechs Wochen ab Kennt­nis des Erb­falls. Für gesetz­liche Erben beginnt diese Frist mit der Kennt­nis über den Todes­fall. Testa­mentar­ische Erben hin­gegen werden vom Nach­lass­gericht direkt informiert, wodurch die Frist eben­falls in Gang gesetzt wird. Für weitere Fragen rund um die Themen Erb­schaft und Nach­lass­gericht lassen Sie sich am Besten von einem fach­kundigen Rechts­anwalt beraten.

Jetzt Prozess­finanzierung im Erbrecht sichern!

Melden Sie sich in 3 einfachen Schritten inner­halb weniger Minuten zur Prozess­finanzierung bei uns an!

Kostenlose Erstberatung