Ihre Rechte im Erbrecht durchsetzen
- Der Pflichtteilsanspruch ist ein gesetzlicher Mindestanteil am Nachlass, den nahe Angehörige des Erblassers auch dann einfordern können, wenn sie durch ein Testament von der Erbfolge ausgeschlossen wurden.
- Pflichtteilsberechtigt sind Kinder, Enkel, der Ehepartner des Erblassers und, sofern keine Nachkommen vorhanden sind, auch die Eltern.
- Pflichtteilsberechtigte haben Anspruch auf die sogenannte Pflichtteilsquote, die die Hälfte der gesetzlichen Erbquote beträgt.
- Pflichtteilsberechtigte haben das Recht auf Auskunft über den Nachlass. Hierfür muss der Erbe ein Nachlassverzeichnis erstellen, das die Grundlage für die Berechnung des Pflichtteilsanspruchs bildet.
- Weigern sich die Erben, Auskunft zu geben oder den Pflichtteil auszuzahlen, kann der Pflichtteilsberechtigte seine Ansprüche gerichtlich durchsetzen. Rechtsanwalt Istvan Cocron prüft Ihre Ansprüche und unterstützt Sie bei der Durchsetzung – ohne Kostenrisiko dank unserer Prozessfinanzierung.
Pflichtteil einklagen: Ihre Rechte im Erbrecht ohne Kostenrisiko
Vorteile der Prozessfinanzierung
Kostenlose Erstberatung
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und schildern Sie Ihren Fall. In einem unverbindlichen Beratungsgespräch prüfen wir Ihre Ansprüche und die Erfolgsaussichten.
Prüfung Ihrer Ansprüche
Unsere Experten analysieren die rechtlichen und finanziellen Aspekte Ihres Falls gründlich, um sicherzustellen, dass Ihre Ansprüche berechtigt sind.
Finanzierungsvereinbarung
Wenn Ihr Fall erfolgversprechend ist, schließen wir eine Finanzierungsvereinbarung ab. Diese deckt alle anfallenden Kosten ab, sodass Sie kein finanzielles Risiko tragen.
Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Unsere erfahrenen Anwälte setzen sich für Ihre Ansprüche ein. Wir übernehmen die Kommunikation und Auseinandersetzung mit der Gegenseite, um Ihre Rechte bestmöglich zu vertreten.
Erfolgsabhängige Vergütung
Im Erfolgsfall erhalten wir eine vorher vereinbarte Beteiligung am erstrittenen Betrag. Ohne Erfolg entstehen Ihnen keine Kosten.
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Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Dieser Anspruch wird in Geld ausgezahlt und richtet sich gegen die Erben, die im Testament benannt sind.
Die Frist zur Geltendmachung des Pflichtteils beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Erbfall eingetreten ist und der Pflichtteilsberechtigte von seiner Enterbung Kenntnis erlangt hat.
Ja, der Pflichtteil kann entzogen werden, wenn der Pflichtteilsberechtigte schwere Verfehlungen gegen den Erblasser oder dessen nahe Angehörige begangen hat. Die Gründe für den Entzug des Pflichtteils sind im Gesetz abschließend geregelt und müssen im Testament ausführlich beschrieben werden.
Um Ihren Pflichtteilsanspruch durchzusetzen, ermitteln Sie zunächst den Nachlasswert, melden Ihren Anspruch schriftlich bei den Erben an und fordern ein Nachlassverzeichnis. Falls notwendig, verhandeln Sie mit den Erben oder setzen Ihren Anspruch gerichtlich durch.
Wenn der Erbe den Pflichtteil nicht freiwillig zahlt, kann der Pflichtteilsberechtigte seinen Anspruch gerichtlich durchsetzen.
Prozessfinanzierung ist eine Vereinbarung, bei der ein Dritter (der Prozessfinanzierer) die Kosten des Rechtsstreits übernimmt. Im Gegenzug erhält der Finanzierer einen Anteil des erstrittenen Betrags, falls der Prozess erfolgreich ist. Dadurch tragen die Kläger kein finanzielles Risiko.
Die Prozessfinanzierung deckt alle Kosten des Verfahrens, einschließlich Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und gegebenenfalls Kosten für Gutachten.
Um eine Prozessfinanzierung zu beantragen, nehmen Sie Kontakt zu uns auf und schildern Sie Ihren Fall. Nach einer Prüfung der Erfolgsaussichten wird eine Finanzierungsvereinbarung getroffen.
Prozessfinanzierung steht in der Regel allen Personen zur Verfügung, die berechtigte Ansprüche haben und diese nicht aus eigenen Mitteln durchsetzen können.
Der Anteil für den Prozesskostenfinanzierer im Erfolgsfall variiert je nach Vereinbarung und Komplexität des Falls. In der Regel liegt dieser Anteil zwischen 20% und 40% des erstrittenen Betrags. Die genaue Höhe wird individuell vereinbart und hängt von den spezifischen Umständen Ihres Falls ab. Diese Beteiligung wird im Vorfeld klar definiert, sodass Sie genau wissen, welche Kosten im Erfolgsfall auf Sie zukommen.
Wenn Sie vor Gericht verlieren, entstehen Ihnen keine Kosten. Der Prozesskostenfinanzierer übernimmt alle anfallenden Kosten, einschließlich Anwaltsgebühren und Gerichtskosten. Dadurch tragen Sie kein finanzielles Risiko, selbst wenn der Fall nicht zu Ihren Gunsten entschieden wird. Unser Ziel ist es, Ihnen zu helfen, Ihre Ansprüche ohne Sorge um finanzielle Belastungen durchzusetzen.
Um Ihren Pflichtteilsanspruch durchzusetzen, benötigen Sie in der Regel den Erbschein, das Testament, den Nachlassverzeichnis und gegebenenfalls weitere Belege für den Wert des Nachlasses.
Ja, die Prozessfinanzierung kann auch genutzt werden, wenn Sie im Ausland leben, solange der Erbfall in Deutschland anhängig ist und deutsche Gerichte zuständig sind.