Ihre Rechte im Erb­recht durch­setzen

Wir unter­stützen Sie bei der Durch­setzung Ihrer Pflicht­teils­ansprüche.
  • Kosten­lose Erst­beratung
  • Kein Kosten­risiko dank Prozess­kosten­finanzierung
  • Deutsch­land­weite Vertretung
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Abbildung eines Roulettetisches
Haben Sie Ansprüche im Erbrecht, die Sie durch­setzen möchten?
Dann machen Sie es wie viele unserer Mandant*innen:
Setzen Sie Ihre Pflicht­teils­ansprüche durch und erhalten Sie Unter­stützung bei Erb­aus­einander­setz­ungen – ohne Kosten­risiko.
Dank unserer Zusammen­arbeit mit einem erfahrenen Prozess­finanzierer über­nehmen wir alle anfallenden Kosten, sodass Sie sich auf Ihre Ansprüche konzen­trieren können. Unsere spezialisierten Anwälte helfen Ihnen sowohl bei der Durch­setzung Ihrer Pflicht­teils­ansprüche als auch bei der fairen Aufteilung und Klärung von Erbschaften.
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Prozess­finanzierer
Kooperationsanwälte

Das Wichtigste
im Überblick

  • Der Pflicht­teils­anspruch ist ein gesetz­licher Mindest­anteil am Nach­lass, den nahe Angehörige des Erb­lassers auch dann ein­fordern können, wenn sie durch ein Testa­ment von der Erb­folge ausgeschlossen wurden.
  • Pflicht­teils­berechtigt sind Kinder, Enkel, der Ehe­partner des Erb­lassers und, sofern keine Nach­kommen vorhanden sind, auch die Eltern.
  • Pflicht­teils­berechtigte haben Anspruch auf die sogenannte Pflicht­teils­quote, die die Hälfte der gesetz­lichen Erb­quote beträgt.
  • Pflicht­teils­berechtigte haben das Recht auf Aus­kunft über den Nach­lass. Hierfür muss der Erbe ein Nach­lass­verzeichnis erstellen, das die Grund­lage für die Berechnung des Pflicht­teils­anspruchs bildet.
  • Weigern sich die Erben, Auskunft zu geben oder den Pflicht­teil aus­zu­zahlen, kann der Pflicht­teils­berechtigte seine Ansprüche gericht­lich durch­setzen. Rechts­anwalt Istvan Cocron prüft Ihre Ansprüche und unter­stützt Sie bei der Durch­setzung – ohne Kosten­risiko dank unserer Prozess­finanzierung.

Pflichtteil einklagen: Ihre Rechte im Erbrecht ohne Kosten­risiko

Im deutschen Erbrecht kann die Verteilung des Erbes nicht voll­ständig frei bestimmt werden. Auch wenn jemand enterbt wurde, bedeutet das nicht, dass er leer ausgeht. Hier greifen die Pflicht­teils­ansprüche.

Der Pflicht­teil sichert bestimmten Erben wie Kindern, Enkeln, Ehe­partnern und in manchen Fällen Eltern einen Mindest­anteil am Nach­lass. Dieser Anspruch beträgt die Hälfte des gesetz­lichen Erbteils und wird als Geld­anspruch geltend gemacht.

Weigern sich die Erben, den Pflicht­teil aus­zu­zahlen oder Aus­kunft zu geben, können Pflicht­teils­berechtigte ihren Anspruch gericht­lich durch­setzen. Dank unserer Prozess­kosten­finanzierung über­nehmen wir die finanziellen Risiken, sodass Sie Ihre Ansprüche ohne Kosten­risiko durch­setzen können.

Mandant lässt sich von unserem Online Casino Anwalt beraten
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Vorteile der Prozess­finanzierung

Die finanzielle Unter­stützung durch Prozess­finanzierer ermöglicht es Erben, sich auf die recht­lichen Aspekte ihrer Ansprüche zu konzen­trieren, ohne sich um die hohen Kosten eines Gerichts­verfahrens sorgen zu müssen.

Prozess­finanzierer über­nehmen die Kosten für Anwälte, Gerichts­kosten und weitere not­wendige Ausgaben, sodass Erben keine finanziellen Vor­leist­ungen erbringen müssen.

Zudem erhöht die Zusammen­arbeit mit einem Prozess­finanzierer die Erfolgs­aus­sichten erheblich. Sie haben Erfahrung in der Bewertung und Durch­setzung von Erb­ansprüchen und arbeiten eng mit spezialisierten Anwälten zusammen.

Prozess­finanzierung im Erbrecht: So funktioniert’s

Unser Ziel ist es, Ihre berechtigten Ansprüche im Erbrecht ohne finanzielles Risiko durch­zusetzen. So funktioniert unser Prozess­finanzierungs­angebot:

Kosten­lose Erst­beratung

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und schildern Sie Ihren Fall. In einem un­ver­bind­lichen Beratungs­gespräch prüfen wir Ihre Ansprüche und die Erfolgs­aussichten.

Prüfung Ihrer Ansprüche

Unsere Experten analysieren die recht­lichen und finanziellen Aspekte Ihres Falls gründlich, um sicher­zustellen, dass Ihre Ansprüche berechtigt sind.

Finanz­ierungs­verein­barung

Wenn Ihr Fall erfolg­ver­sprechend ist, schließen wir eine Finanz­ierungs­ver­einbarung ab. Diese deckt alle anfallenden Kosten ab, sodass Sie kein finanzielles Risiko tragen.

Unter­stützung bei der Durch­setzung Ihrer Ansprüche

Unsere erfahrenen Anwälte setzen sich für Ihre Ansprüche ein. Wir über­nehmen die Kommu­nikation und Aus­einander­setzung mit der Gegen­seite, um Ihre Rechte best­möglich zu vertreten.

Erfolgs­abhängige Vergütung

Im Erfolgs­fall erhalten wir eine vorher verein­barte Beteil­igung am erstrittenen Betrag. Ohne Erfolg entstehen Ihnen keine Kosten.

Aktuelles

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23.3.2025
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Die einvernehmliche Teilungsversteigerung

Welche Vorteile bringt eine Teilungsversteigerung mit sich? Wie können Probleme in der Erbengemeinschaft damit gelöst werden?

Starke Partner an Ihrer Seite

Kooperationsanwälte

Unser gemein­samer Erfolg hängt immer auch von der Quali­tät der recht­lichen Vertretung ab. Dem­zufolge haben wir die selben Interesse wie Sie: eine best­mögliche recht­liche Betreu­ung für die Durch­setzung Ihrer Pflicht­teils­ansprüche, Erb­aus­einander­setz­ung, oder ihrer weiteren recht­lichen Anliegen. Unsere Partner­anwälte (Rechts­anwälte/innen aus dem gesamten Bundes­gebiet & Fach­anwälte/innen für Erb­recht) sind alle­samt erfahren und hoch­speziali­siert. Dadurch stehen uns im Zweifels­fall auch mehrere Mein­ungen zur Verfügung.

Wir bedienen uns ver­läss­licher und finanz­starker Prozess­kosten­finanzierer, mit denen wir bereits eine Viel­zahl von außer­gericht­lichen und gericht­lichen Verfahren ab­ge­wickelt haben. Prozess­kosten­finanz­ierung hat sich in Deut­schland u.a. durch die Auf­arbeit­ung des Diesel­skandals, Klagen gegen Flug­gesell­schaften und weiterer Fall­gruppen mittler­weile stark etabliert.

Unsere Kooperations­anwälte

Rechtsanwalt István Cocron

István Cocron

Rechtsanwalt, B.A.
Kunsthistoriker, Teilnehmer Fachanwaltskurs Erbrecht
zur Kanzlei
Rechtsanwalt Dr. Daniel Elias Serbu

Dr. Daniel Elias Serbu

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Steuerrecht
zur Kanzlei

FAQs

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Durch­setzung von Pflicht­teils­ansprüchen und die Prozess­finanzierung. Diese Infor­mationen sollen Ihnen helfen, ein besseres Verständnis der Prozesse und Möglich­keiten zu bekommen, um Ihre Rechte effektiv durch­zusetzen.

Wie hoch ist der Pflicht­teil?

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Dieser Anspruch wird in Geld ausgezahlt und richtet sich gegen die Erben, die im Testament benannt sind.

Welche Fristen müssen bei der Geltend­machung eines Pflicht­teils­anspruchs beachtet werden?

Die Frist zur Geltendmachung des Pflichtteils beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Erbfall eingetreten ist und der Pflichtteilsberechtigte von seiner Enterbung Kenntnis erlangt hat.

Kann der Pflicht­teil ent­zogen werden?

Ja, der Pflichtteil kann entzogen werden, wenn der Pflichtteilsberechtigte schwere Verfehlungen gegen den Erblasser oder dessen nahe Angehörige begangen hat. Die Gründe für den Entzug des Pflichtteils sind im Gesetz abschließend geregelt und müssen im Testament ausführlich beschrieben werden.

Wie setze ich meinen Pflicht­teils­anspruch durch?

Um Ihren Pflichtteilsanspruch durchzusetzen, ermitteln Sie zunächst den Nachlasswert, melden Ihren Anspruch schriftlich bei den Erben an und fordern ein Nachlassverzeichnis. Falls notwendig, verhandeln Sie mit den Erben oder setzen Ihren Anspruch gerichtlich durch.

Was passiert, wenn der Erbe den Pflicht­teil nicht zahlt?

Wenn der Erbe den Pflichtteil nicht freiwillig zahlt, kann der Pflichtteilsberechtigte seinen Anspruch gerichtlich durchsetzen.

Was ist Prozess­finanzierung und wie funktioniert sie?

Prozessfinanzierung ist eine Vereinbarung, bei der ein Dritter (der Prozessfinanzierer) die Kosten des Rechtsstreits übernimmt. Im Gegenzug erhält der Finanzierer einen Anteil des erstrittenen Betrags, falls der Prozess erfolgreich ist. Dadurch tragen die Kläger kein finanzielles Risiko.

Welche Kosten werden durch die Prozess­finanzierung abgedeckt?

Die Prozessfinanzierung deckt alle Kosten des Verfahrens, einschließlich Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und gegebenenfalls Kosten für Gutachten.

Wie beantrage ich eine Prozess­finanzierung?

Um eine Prozessfinanzierung zu beantragen, nehmen Sie Kontakt zu uns auf und schildern Sie Ihren Fall. Nach einer Prüfung der Erfolgsaussichten wird eine Finanzierungsvereinbarung getroffen.

Wer kann eine Prozess­finanzierung in Anspruch nehmen?

Prozessfinanzierung steht in der Regel allen Personen zur Verfügung, die berechtigte Ansprüche haben und diese nicht aus eigenen Mitteln durchsetzen können.

Wie hoch fällt der Anteil für den Prozess­kosten­finanzierer im Erfolgs­fall aus?

Der Anteil für den Prozesskostenfinanzierer im Erfolgsfall variiert je nach Vereinbarung und Komplexität des Falls. In der Regel liegt dieser Anteil zwischen 20% und 40% des erstrittenen Betrags. Die genaue Höhe wird individuell vereinbart und hängt von den spezifischen Umständen Ihres Falls ab. Diese Beteiligung wird im Vorfeld klar definiert, sodass Sie genau wissen, welche Kosten im Erfolgsfall auf Sie zukommen.

Was passiert, wenn ich vor Gericht verliere?

Wenn Sie vor Gericht verlieren, entstehen Ihnen keine Kosten. Der Prozesskostenfinanzierer übernimmt alle anfallenden Kosten, einschließlich Anwaltsgebühren und Gerichtskosten. Dadurch tragen Sie kein finanzielles Risiko, selbst wenn der Fall nicht zu Ihren Gunsten entschieden wird. Unser Ziel ist es, Ihnen zu helfen, Ihre Ansprüche ohne Sorge um finanzielle Belastungen durchzusetzen.

Welche Dokumente benötige ich zur Durch­setzung meines Pflicht­teils­anspruchs?

Um Ihren Pflichtteilsanspruch durchzusetzen, benötigen Sie in der Regel den Erbschein, das Testament, den Nachlassverzeichnis und gegebenenfalls weitere Belege für den Wert des Nachlasses.

Kann ich die Prozess­finanzierung auch nutzen, wenn ich im Ausland lebe?

Ja, die Prozessfinanzierung kann auch genutzt werden, wenn Sie im Ausland leben, solange der Erbfall in Deutschland anhängig ist und deutsche Gerichte zuständig sind.

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